Medizinisches Cannabis im Straßenverkehr
Wie für alle Autofahrer gilt auch für Cannabispatient: Sie dürfen nach Angaben der Bundesregierung am Straßenverkehr teilnehmen, sofern sie aufgrund der Medikation nicht in ihrer Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sind. Die Patienten müssten also in der Lage sein, das Fahrzeug sicher zu führen.
Dr. jur. Marc Herzog
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrs-, Straf- und Versicherungsrecht mit Sitz in Rosenheim sowie Lehrbeauftragter für Strafrecht betreut unter anderem Cannabispatient:innen bei allen rechtlichen Fragen zum Thema Fahrtüchtigkeit.
Dürfen Cannabispatienten
am Straßenverkehr teilnehmen?
Ja, Cannabispatienten dürfen Auto fahren, wenn sie dazu in der Lage sind. Es ist wichtig, zunächst vier bis sechs Wochen lang nicht zu fahren, um sich an das Medikament zu gewöhnen. Während dieser Zeit beobachtet der Arzt die Wirkung des Medikaments und wie der Körper reagiert. Patienten lernen auch, selbst einzuschätzen, ob sie fahrtüchtig sind. Es gibt keine festen Regeln, daher sollten Patienten vor jeder Fahrt ihre Fahrtüchtigkeit überprüfen.
Eingewöhnungs-phase
Original-Rezept
Wie läuft die ärztliche Aufklärung zum Thema Fahrtüchtigkeit für Cannabispatienten ab?
Patienten erhalten zu Beginn ihrer Behandlung einen mehrseitigen Aufklärungsbogen, den sie mit ihrem/ihrer Arzt/Ärztin durchgehen und in dem sie über alle relevanten Aspekte rund um die Fahrtüchtigkeit und Eingewöhnungsphase informiert werden. Dazu gehört beispielweise die Aufklärung über mögliche Nebenwirkungen, die, wie bei vielen anderen Medikamenten auch, die Fahrsicherheit potenziell beeinträchtigen können. Hierzu zählen insbesondere Müdigkeit, ein verlangsamtes Reaktionsvermögen, Konzentrationsschwierigkeiten und Schwindel. Wie schon erwähnt, empfiehlt es sich, die Dauer der Eindosierungsphase abzuwarten, bevor wieder aktiv am Straßenverkehr teilgenommen wird. Bedingung ist grundsätzlich eine stabil eingestellte Dosis und keine physischen oder psychischen Beeinträchtigungen.
Darüber hinaus muss vor jeder Fahrt eine Selbstevaluation durchgeführt werden. Patienten müssen also sicherstellen, dass sie körperlich und geistig uneingeschränkt in der Lage sind, sicher ein Fahrzeug zu führen.
Du möchtest noch mehr Informationen über die Führerscheinthematik in Verbindung
mit medizinischem Cannabis erfahren?
Dann lese dir gerne unsere Blog-Artikel zu der Thematik durch
oder besuche auch unseren FAQ-Bereich!
Quellen
Deutscher Bundestag: https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2017_04/502018-502018
Dr. Herzog Rechtsanwälte: https://www.drherzog.de/rechtnews/medizinisches-cannabis-auf-rezept-und-fahreignung/
Das sagen Patient:Innen über uns
Kai S.
Heidelberg
“Hat alles wunderbar geklappt. Nach anfänglicher Skepsis, war ich doch überrascht wie gut die Vorgänge von Fragebogen bis hin zum Termin funktioniert haben. Sehr viel Freundlichkeit vom Arzt, vom Support Team per E-Mail oder auch am Telefon.”
Elisa M.
Frankfurt a.m.
“Vielen Dank für die professionelle Behandlung meiner Migräne. Freundliche Ärzte und Mitarbeiter. Immer erreichbar und hilfsbereit. Das Anliegen der Patienten wird sehr ernst genommen. Was möchte an mehr?”