Kosten für medizinisches Cannabis von der Steuer absetzen – Wir erklären wie.
Kosten für medizinisches Cannabis von der Steuer absetzen – Wir erklären wie.

Es ist bekannt, dass die Kosten vieler Medikamente gegen Alltagskrankheiten sich von der Steuer absetzen lassen – dies ist zumindest überwiegend der Fall, wenn der Arzt die Medikamente verschrieben hat. Doch wie sieht es mit verschreibungspflichtigem Cannabis aus? Kann man auch diese Medikamente von der Steuer absetzen?
Gerade bei Cannabis auf Rezept stellt sich zunehmend die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Kosten bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden können. Worauf du als Patient achten musst und wie die aktuelle Rechtsprechung aussieht, erklären wir dir im folgenden kurzen Beitrag.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Medizinisches Cannabis kann grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden, sofern ein entsprechendes Betäubungsmittel-Rezept (BTM-Rezept) vorliegt und die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen ist.
- Auch Ausgaben von Selbstzahlern (z. B. bei Privatrezepten) oder gesetzlich Versicherten mit Zuzahlungspflicht können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.
- Die steuerliche Berücksichtigung erfolgt gemäß § 33 EStG im Rahmen der sogenannten außergewöhnlichen Belastungen, wie auch bei anderen ärztlich verordneten, medizinisch notwendigen Maßnahmen.
- Erforderlich sind geeignete Nachweise, insbesondere das ärztliche Rezept sowie Zahlungsbelege. Die Finanzverwaltung prüft die Notwendigkeit im Einzelfall.
- Ob und in welcher Höhe das Finanzamt die Kosten anerkennt, hängt von der individuellen Zumutbarkeitsgrenze ab und kann variieren.
- Hinweis: Für eine rechtssichere und vollständige Abwicklung empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater oder einer steuerlichen Fachperson.
Medizinisches Cannabis als „außergewöhnliche Belastung“
In dem oben angeführten Zusammenhang sind die Fälle gemäß § 33 Einkommenssteuergesetz dann als „außergewöhnliche Belastung“ nach der steuerlichen Regelung zu deklarieren. Zu diesen zählen unter anderem alle Kosten für vom Arzt verordnete Medikamente sowie Fahrtkosten.
Das Finanzamt prüft dann, ob es sich um zumutbare Beträge oder unzumutbare finanzielle Belastungen der Betroffenen handelt. Sammelquittungen und Kassenbons sind zwar normalerweise ausreichend, bei Medikamenten aber sieht das Finanzamt nur eine Notwendigkeit, wenn (mindestens) ein grünes Rezept vorliegt.
Ein BTM (Betäubungsmittel)-Rezept wie es für medizinisches Cannabis notwendig ist, wird daher auch problemlos akzeptiert, jedoch müssten die Kosten nicht zwangsweise angerechnet werden, wenn die Kosten für die Cannabis-Therapie unter der individuellen finanziellen Belastungsgrenze liegen. Wie hoch diese ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann sich daher fallspezifisch gestalten. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt sich in jedem Fall eine Rücksprache mit Ihren Steuerberatern.
FAQ
Kann ich medizinisches Cannabis von der Steuer absetzen?
Ja – grundsätzlich sollten die Kosten für Cannabis auf Rezept von der Steuer abgesetzt werden können. Selbstzahlungen durch Privatrezepte und auch den gesetzlichen Zuschlag von 5 bis 10 € für Arznei und Hilfsmittel sind bei der steuerlichen Regelung inbegriffen.
Wie viel Cannabis pro Privatrezept?
Die Menge legt die Ärztin oder der Arzt individuell fest. Eine gesetzliche Höchstgrenze gilt bei Privatrezepten nicht, meist orientiert man sich an 100 g pro 30 Tage – analog zur Grenze bei gesetzlich Versicherten (§ 2 Abs. 1 BtMVV).
Kann man selbst bezahlte Medikamente von der Steuer absetzen?
Ja, wenn ein ärztliches Rezept vorliegt und die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen ist. Die Kosten können als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) geltend gemacht werden – abhängig von der Zumutbarkeitsgrenze und Einzelfallprüfung durch das Finanzamt.




