Kosten für medizinisches Cannabis von der Steuer absetzen – Wir erklären wie.
Kosten für medizinisches Cannabis von der Steuer absetzen – Wir erklären wie.

Arzneimittel, die dir eine Ärztin oder ein Arzt verordnet, kannst du in der Regel von der Steuer absetzen. Das gilt auch für medizinisches Cannabis. Entscheidend ist nicht, ob die Kosten absetzbar sind, sondern ab welchem Betrag sich das für dich auszahlt. Hier erfährst du, welche Kosten zählen, wie das Finanzamt rechnet und wie du die Kosten in ELSTER einträgst. Mit unserem Rechner siehst du in einer Minute, ob du über deiner Grenze liegst.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ja, du kannst medizinisches Cannabis von der Steuer absetzen. Die Kosten zählen als Krankheitskosten und damit als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG.
- Ein normales Rezept reicht als Nachweis. Seit April 2024 ist Cannabis kein Betäubungsmittel mehr, ein BtM-Rezept brauchst du nicht. Kassenrezept, Privatrezept und E-Rezept aus der Telemedizin zählen gleichermaßen.
- Absetzbar ist nur der Teil über deiner zumutbaren Belastung. Diese Grenze liegt je nach Einkommen, Familienstand und Kindern bei 1 bis 7 % deiner Einkünfte.
- Mehr als nur die Blüten zählt: Arzt- und Telemedizinkosten, Versandkosten der Apotheke, Fahrten zur Apotheke und alle anderen Krankheitskosten des Jahres.
- Seit 30. Juli 2026 zahlen gesetzliche Kassen keine Blüten mehr. Wer seine Therapie jetzt selbst trägt, überschreitet die Grenze deutlich schneller.
- Bis zu vier Jahre rückwirkend: Für 2022 kannst du eine freiwillige Steuererklärung noch bis 31. Dezember 2026 abgeben.

Medizinisches Cannabis als außergewöhnliche Belastung
Kosten für medizinisches Cannabis trägst du in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG ein. Dazu gehören alle Kosten, die dir durch eine Krankheit zwangsläufig entstehen, zum Beispiel ärztlich verordnete Arzneimittel, Arztkosten und Fahrten zur Behandlung. Für Selbstständige gilt dasselbe: Krankheitskosten sind privat und keine Betriebsausgaben.
Als Nachweis verlangt das Finanzamt eine ärztliche Verordnung (§ 64 EStDV). Bei Cannabis ist das unkompliziert: Seit dem Inkrafttreten des Medizinal-Cannabisgesetzes am 1. April 2024 wird es auf einem normalen Rezept verordnet, auch als E-Rezept nach einer Videosprechstunde. Ein amtsärztliches Gutachten brauchst du nicht.
Nicht absetzbar ist Cannabis aus Eigenanbau oder aus Anbauvereinigungen. Hier fehlt die ärztliche Verordnung und der Bezug über die Apotheke. Dasselbe gilt für CBD-Produkte, die du ohne Rezept kaufst.
Ob sich die Angabe für dich lohnt, hängt von deiner zumutbaren Belastung ab. Das ist der Betrag, den das Finanzamt dir selbst zumutet. Erst was darüber liegt, senkt dein zu versteuerndes Einkommen.
Welche Kosten der Cannabis-Therapie sind absetzbar?
Das Finanzamt rechnet alle Krankheitskosten eines Jahres zusammen. Zahnersatz, Brille, Physiotherapie oder Zuzahlungen für andere Medikamente zählen also mit und können dich gemeinsam mit der Cannabis-Therapie über die Grenze bringen. Was dir Krankenkasse oder Beihilfe erstattet, ziehst du ab.
Zumutbare Belastung: Ab wann lohnt sich das Absetzen?
Die zumutbare Belastung ist ein Prozentsatz deines Gesamtbetrags der Einkünfte. Für Angestellte ist das grob dein Jahresbrutto minus mindestens 1.230 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Wie hoch der Prozentsatz ist, hängt von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.
Wichtig: Die Sätze gelten stufenweise. Seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH VI R 75/14) wird jeder Prozentsatz nur auf den Teil des Einkommens angewendet, der in seiner Stufe liegt. Das senkt die Grenze spürbar.
Rechenbeispiel: Du bist ledig, hast keine Kinder und einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 40.000 €.
- 15.340 € × 5 % = 767,00 €
- 24.660 € × 6 % = 1.479,60 €
- Zumutbare Belastung: 2.246,60 €
Was deine Krankheitskosten in diesem Jahr über 2.246,60 € hinausgeht, ist absetzbar.
Die Kosten senken nicht direkt deine Steuer, sondern dein zu versteuerndes Einkommen. Wie viel du zurückbekommst, hängt deshalb von deinem persönlichen Steuersatz ab. Die folgende Tabelle rechnet mit denselben Annahmen wie unser Rechner: 30 g im Monat zu 8 € pro Gramm plus zwölf Lieferungen mit Standardversand (7,99 €), also 2.975,88 € im Jahr.
Die Ersparnis ist geschätzt (Tarif 2026, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, bei Verheirateten ein Alleinverdienst). Mit deinen eigenen Zahlen rechnest du oben im Steuerrechner nach.
Seit 30. Juli 2026: Blüten nicht mehr auf Kassenrezept
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz dürfen Cannabisblüten seit dem 30. Juli 2026 nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Das gilt auch für Therapien, die bereits genehmigt waren. Blüten gibt es seitdem nur noch auf Privatrezept. Extrakte, Dronabinol und Nabilon bleiben grundsätzlich erstattungsfähig (KV Baden-Württemberg, Apotheken Umschau).
Für die Steuer heißt das: Wer bisher nur Zuzahlungen hatte und jetzt die vollen Kosten trägt, liegt deutlich häufiger über der zumutbaren Belastung. Für 2026 lohnt sich der Blick deshalb auch dann, wenn es sich in den Vorjahren nicht gerechnet hat. Sammle ab jetzt alle Rechnungen, auch die aus dem ersten Halbjahr.
Diese Nachweise solltest du bereithalten
Belege schickst du nicht mit. Seit 2017 gilt die Belegvorhaltepflicht: Du bewahrst alles auf und legst es vor, wenn das Finanzamt nachfragt. Bei höheren Beträgen kommt das häufiger vor.
Schritt für Schritt: Cannabis-Kosten in der Steuererklärung eintragen
- Belege sammeln und addieren. Lege eine Liste mit Datum, Kostenart und Betrag an. Ziehe Erstattungen ab. Falls du deine Rezeptnachweise nicht aufbewahrt hast und noch benötigst, kannst die diese auch nachträglich bei Bloomwell bestellen: Rezeptkopien anfordern
- Grenze prüfen. Gib deine Zahlen in den Steuerrechner ein. Liegen deine Kosten unter der zumutbaren Belastung, bringt die Angabe für dieses Jahr nichts. Eintragen schadet aber auch nicht.
- Bei Mein ELSTER anmelden. Die Registrierung auf elster.de ist kostenlos. Die Aktivierungsdaten kommen per Post, plane dafür ein bis zwei Wochen ein.
- Anlage hinzufügen. Öffne die Einkommensteuererklärung für das gewünschte Jahr und füge die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen" hinzu.
- Krankheitskosten eintragen. Im Abschnitt Krankheitskosten nennst du die Art der Aufwendungen (z. B. „Arzneimittel lt. ärztlicher Verordnung, Arztkosten, Fahrtkosten"), die Summe und die Erstattungen. Trag die volle Summe ein. Die zumutbare Belastung zieht das Finanzamt selbst ab.
- Absenden und Bescheid prüfen. Weicht der Bescheid ab, steht die Begründung am Ende. Einspruch kannst du innerhalb eines Monats über Mein ELSTER einlegen, mit kurzer Begründung sowie Rezept und Rechnungen.
Steuer-Apps wie WISO Steuer, Taxfix oder smartsteuer fragen Krankheitskosten ebenfalls ab und übertragen die Summe in die richtige Anlage.
Rückwirkend absetzen: Diese Jahre kannst du noch nachholen
Wenn du nicht zur Abgabe verpflichtet bist, kannst du eine Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben.
Bist du zur Abgabe verpflichtet, gelten kürzere Fristen: Für 2025 war das der 31. Juli 2026, mit Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfeverein der 1. März 2027. Ist deine Erklärung schon abgegeben, kannst du Kosten nur innerhalb eines Monats nach dem Bescheid per Einspruch nachreichen.
Fazit
Medizinisches Cannabis ist steuerlich ein Arzneimittel wie jedes andere. Absetzbar sind die Präparate selbst, Arzt- und Telemedizinkosten, Versand und Fahrten, aber nur oberhalb deiner zumutbaren Belastung. Viele Patient*innen bekommen damit einige hundert Euro im Jahr zurück, nicht die gesamten Therapiekosten. Seit Blüten nicht mehr auf Kassenrezept verordnet werden, rechnet sich das für deutlich mehr Menschen. Sammle deine Rechnungen und vergiss die Vorjahre nicht.
FAQ
Kann ich medizinisches Cannabis von der Steuer absetzen?
Ja. Ärztlich verordnetes Cannabis aus der Apotheke zählt zu den Krankheitskosten und damit zu den außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG. Absetzbar ist der Teil deiner gesamten Krankheitskosten, der über deiner zumutbaren Belastung liegt.
Brauche ich dafür ein BtM-Rezept?
Nein. Seit 1. April 2024 fällt Cannabis nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz. Ein normales Rezept oder E-Rezept genügt als Nachweis, auch nach einer Videosprechstunde.
Kann ich Telemedizin-Kosten absetzen?
Ja. Gebühren für die ärztliche Sprechstunde und für Folgerezepte sind Arztkosten. Als Nachweis reicht die Rechnung des Anbieters.
Wie viel Cannabis darf auf einem Privatrezept stehen?
Das Medizinal-Cannabisgesetz kennt keine gesetzliche Höchstmenge. Die Menge legt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt fest. Die früher genannten 100 g pro 30 Tage stammten aus der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung, die für Cannabis seit April 2024 nicht mehr gilt.
Kann ich selbst bezahlte Medikamente absetzen?
Ja, wenn sie ärztlich verordnet sind. Das gilt für Privatrezepte genauso wie für Zuzahlungen bei Kassenrezepten. Erstattungen von Krankenkasse oder Beihilfe ziehst du ab.
Können Privatversicherte die Kosten absetzen?
Ja, aber nur den Teil, den die Versicherung nicht erstattet, etwa innerhalb deines Selbstbehalts. Verzichtest du bewusst auf eine Erstattung, um eine Beitragsrückerstattung zu bekommen, kannst du diese Kosten nicht absetzen.
Muss ich dem Finanzamt meine Diagnose nennen?
Nein. In der Steuererklärung gibst du nur die Art der Kosten und die Summe an. Fragt das Finanzamt nach, reichen Rezepte und Rechnungen.
Erfährt mein Arbeitgeber davon?
Nein. Deine Steuererklärung unterliegt dem Steuergeheimnis. Dein Arbeitgeber sieht weder deine Erklärung noch deinen Steuerbescheid.
Kann ich Kosten rückwirkend absetzen?
Ja, mit einer freiwilligen Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend. Für 2022 läuft die Frist am 31. Dezember 2026 ab.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Bei Fragen zu deiner persönlichen Situation helfen Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfeverein.






