Faktencheck zu etlichen Falschaussagen im Gesundheitsausschuss am 14.01.2026
Faktencheck zu etlichen Falschaussagen im Gesundheitsausschuss am 14.01.2026

Am 14. Januar 2026 gab es eine öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundestags zum Thema medizinisches Cannabis und den aktuellen Gesetzesentwurf. Hierbei gab es einige Aussagen, die wir einem Faktencheck unterzogen haben.
Niklas Kouparanis, Co-Founder und CEO der Bloomwell Group: „So viele offenkundig falsche Behauptungen von vermeintlichen ‘Experten’ wie in der öffentlichen Sitzung im Gesundheitsausschuss habe ich in meinem Leben selten in so kurzer Zeit erlebt. Wer sich selbst als ‘Experte’ sieht, sollte öffentlich verfügbare Zahlen und Fakten parat haben. Mir ist es völlig unverständlich, wie wir in Zeiten von Künstlicher Intelligenz immer noch basierend auf leicht zu widerlegenden Falschaussagen debattieren können. Und das in einem Gesetzgebungsverfahren, das hunderttausende Menschen wieder in die Kriminalität schicken könnte. Ich fordere die vermeintlichen Experten daher auf, ihre offensichtlichen Falschaussagen zu überdenken und auf eine datenbasierte Grundlage zu stellen.“
Dr. med. Julian Wichmann: Co-Founder und CEO der Bloomwell GmbH: „Dem Gesetzentwurf des BMG liegt Gesundheitsschutz zugrunde. Debattiert haben viele ‘Experten’ vor allem über einen möglichen Freizeitkonsum von Medizinalcannabis, ohne diesen anhand von Daten und Fakten belegen zu können. Zudem haben selbst ärztliche Experten ihre persönliche Meinung pro Verbotspolitik fernab jeglicher wissenschaftlicher Daten eingebracht. Weiterhin können also selbst Experten den angeblich stattfindenden Missbrauch von Medizinalcannabis nicht statistisch belegen, es sind keine Folgen in Psychiatrien oder Polizeikontrollen messbar. Wie aber eine Bevormundung und Re-Kriminalisierung von hunderttausend Cannabis-Patient:innen dem eigentlichen Ziel des Gesetzes, dem Schutz der Gesundheit, zu Gute kommen kann, ist und bleibt schleierhaft. Die Cannabis-Telemedizin hat das während der Sitzung erwähnte Problem des Zuganges zur ärztlichen Therapie mit Medizinalcannabis gelöst. Die Lösung für die diskutierten Befürchtungen ist simpel: verpflichtende elektronische Identitätsüberprüfungen, Zulassung über Firmensitze der Plattformen in Deutschland, sowie Anwendung der existierenden Gesetze für Unternehmen und auch Ärztinnen und Ärzte. Ein absurdes, aber leider mögliches Ergebnis dieser Gesetzesänderung könnte sein, dass deutschen Plattformen effektiv der Patientenzugang verboten wird, während man europäische Unternehmen weiterhin nicht reguliert kriegt. Das ist z.B. beim Thema Datenschutz ganz aktuell weiterhin der blinde Fleck der deutschen Gesetzgebung.“
1. Telemedizin-Plattformen sprechen gezielt Jugendliche an.
Dr. med. Mathias Luderer (Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie, DG-Sucht)
Seriöse Plattformen nutzen Identitäts- und Altersüberprüfungen, die z. B. auch im Finanz- oder Versicherungswesen zum Einsatz kommen. Solche Alterskontrollen und Identitätsprüfungen sind digital praktikabel und lassen sich in Relation zu den aktuell vorgesehenen Verschärfungen vergleichsweise unkompliziert implementieren und regulieren. Zudem werden über deutsche Plattformen nur volljährige Patient:innen behandelt.
2. Medizicalcannabis ist Gefährlichkeit und mit möglichen Abhängigkeiten verbunden.
Dr. med. Mathias Luderer (DG-Sucht) und Dr. med. Klaus Reinhardt (Bundesärztekammer)
- Weiterhin gilt: Für ärztlich verschriebenes Medizinalcannabis liegen keine wissenschaftlichen Studien vor, die das Risiko einer Abhängigkeit beschreiben oder beziffern.
- Mit Blick auf die Zahlen des Epidemiologischen Suchtsurveys erscheinen darüberhinaus andere Medikamente und Substanzen deutlich gefährlicher:
- Tabak (allerdings Abhängigkeit) 4,27 Millionen Menschen
- Alkohol-Missbrauch 1,70 Millionen Menschen
- Analgetika-Missbrauch: 2,88 Millionen Menschen
- Hypnotika oder Sedativa: 0,57 Millionen Menschen
- Cannabis-Missbrauch (nicht explizit Medizinalcannabis!) 0,26 Millionen Menschen
- Das BfArM stellt in seiner offiziell Begleiterhebung fest, dass es bei Medizinalcannabis eher zu leichten oder keinen Nebenwirkungen kommt.
- Dagegen ist für zahlreich verschriebene Schmerzmittel (z. B. Tramadol, ebenfalls rezeptpflichtig) und Schlafmittel (z.B. Zolpidem) die Suchtgefahr wissenschaftlich dagegen gut erwiesen. Selbst das BMG warnt im Übrigen auf der eigenen Website vor dem Abhängigkeitspotenzial von Schlaf- und Beruhigungsmittel (Benzodiazepine und Z-Drugs) sowie Opiaten und Opioiden.
3. Es gibt keine Zahlen, die zeigen, dass der Schwarzmarkt zurückgegangen ist.
Alexander Poitz (Gewerkschaft der Polizei, GdP):
- Jörg Kinzig, Direktor des Instituts für Kriminologie der Eberhard Karls Universität Tübingen, hat im Rahmen der Vorstellung des ersten EKOCAN-Zwischenberichts betont, dass die Cannabis bezogenen Straftaten von 215.000 2023 auf etwa 100.000 2024 zurückgegangen sind (obwohl das CanG erst am 1. April 2024 in Kraft getreten ist). Sein Fazit: „Noch nie zuvor wurde ein solches Deliktfeld dermaßen reduziert.“
- In einer Umfrage unter 11.500 regelmäßigen Cannabis-Konsumenten nennen fast 80 % den Eigenanbau oder die Apotheke als hauptsächliche legale Bezugsquelle.
- Die Importvolumina und der Anbau hierzulande von Cannabis für medizinische und wissenschaftliche Zwecke dürften sich 2025 auf knapp 200 Tonnen belaufen. Parallel dazu ist die Zahl der Cannabis-Konsumierenden seit dem CanG nicht (!) signifikant angestiegen (laut Epidemiologischen Suchtsurvey sowie des ersten Zwischenberichts der offiziellen Evaluation im Auftrag des BMG (Ekocan)). Damit sind dem illegalen Markt bereits signifikante Mengen entzogen.
- Ekocan nennt sogar eine sehr pragmatische Lösung, schlagartig den legalen Bezug signifikant zu erhöhen: Die kostenlose Abgabe unter Freunden zu legalisieren. Der typische Cannabis-Dealer selbst hat in wenigen Monaten extrem an Relevanz eingebüßt.
4. Die Apotheken können die Versorgung gewährleisten.
Dr. André Said (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, ABDA)
„Das Versandverbot ist im Sinne der Patientensicherheit das wirksamste Mittel… Maßnahmen im Gesetzesentwurf verringern in keiner Weise den Zugriff auch für schwerkranke immobile Patienten zum Bezug von Medizinalcannabis. Flächendeckende Apothekennetz und Botendienst.”
- Diese Aussage wird selbst während der Sitzung von Dr. Christiane Neubauer (Verband der Cannabis versorgenden Apotheken) eindeutig widersprochen.
- Laut einer Aposcope-Umfrage im August 2025 unter 300 Apotheken haben 74,1 Prozent der Apotheken gar keine medizinischen Cannabisblüten an Lager – nur 2,7 Prozent mehr als 50 verschiedene Sorten.
- In lediglich 5,2 Prozent der Apotheken liegt mehr als die Hälfte der gelagerten Cannabisblüten unter dem damaligen Durchschnittspreis der spezialisierten Apotheken von etwa 7,50 Euro pro Gramm. Georg Wurth (Deutsche Hanfverband) betont noch während der Sitzung, dass diese Änderung zu stark erhöhtem Aufwand und Kosten für Patient:innen führen würde, sie daher in den Schwarzmarkt ausweichen würden.
- Laut einer Auswertung im August 2024 liegt für etwa die Hälfte der Cannabis-Patient:innen die nächste auf Cannabis spezialisierte Apotheke weiter als 10 Kilometer entfernt, in vielen Fällen mehr als hundert Kilometer.
5. Der Freizeitgebrauch wird unter medizinischem Deckmantel vermengt.
Dr. med. Mathias Luderer (DG-Sucht), Dr. med. Klaus Reinhardt (Präsident der Bundesärztekammer), Dr. André Said (ABDA)
- In einer Umfrage unter 11.375 Erwachsenen, die wöchentlich oder täglich Cannabis zu sich nehmen, gaben 54,7 Prozent medizinischen Gründen an, aber nur 29.2 Prozent nannten die Apotheke als hauptsächliche Bezugsquelle.
- Laut einer repräsentativen Online-Umfrage mit Hilfe von CINT im Sommer 2024 nennen 94,4 Prozent der über 1.000 befragten Cannabis-Nutzenden in Deutschland mindestens ein gesundheitliches / medizinisches Motiv.
- Motive von Menschen, die Cannabis konsumieren oder einnehmen laut ESA (Schmerz wurde nicht abgefragt):
- Stressabbau / Entspannung: 87,6 %
- Besserer Schlaf: 58,3 %
- Depressionen / Ängste: 32,3 %
6. Eva Egartner (Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, DHS) kann während der Sitzung, angesprochen auf die Prävalenz von Missbrauch anderer Medikamente, keine Zahlen nennen, diese lägen in dieser Form nicht vor.
- Die DHS berichtet in ihrem am 24.04.2025 veröffentlichten „DHS Jahrbuch Sucht 2025“ konkret: „Es wird geschätzt, dass bei etwa 2,9 Millionen Personen ein problematischer Medikamentenkonsum vorliegt. Ein problematischer Gebrauch liegt vor allem bei der Anwendung von Opiat-Analgetika sowie Hypnotika und Sedativa, die ein hohes Abhängigkeitspotenzial aufweisen, vor.“
- Selbst das BMG warnt im Übrigen auf der eigenen Website vor dem Abhängigkeitspotenzial von Schlaf- und Beruhigungsmittel (Benzodiazepine und Z-Drugs) sowie Opiaten und Opioiden.
7. "Präparat, das im Einzelfall eingesetzt werden kann.“
Dr. med. Klaus Reinhardt (Bundesärztekammer)
- Unter anderem gaben 2024 in einer repräsentativen Umfrage der Pronova BKK unter 2.000 Erwachsenen in Deutschland 22 Prozent Befragten an, verschreibungspflichtige Schlafmittel einzunehmen. Hochgerechnet sind dies mehr als zehn Millionen Menschen.
- Laut Deutscher Schmerzgesellschaft (DGS) sind mehr als zwölf Millionen Menschen von chronischen Schmerzen betroffen. Aber auch bei Morbus Crohn, Migräne, ADHS, Angststörungen, chronischen Depressionen, begleitend zur Chemotherapie und vielen chronisch-entzündlichen Syndromen kann medizinisches Cannabis eine Therapieoption mit vergleichsweise wenig oder ausbleibenden Nebenwirkungen darstellen. Die Anwendbarkeit von Medizinalcannabis bei diesen Erkrankungen wird noch währen der Sitzung von Prof. Dr. med. Kirsten Müller-Vahl (Medizinische Hochschule Hannover) bestätigt.
8. „Jede Cannabis-Therapie ist ein befristeter Therapieversuch mit strengen Kontrollen. Dafür brauchen wir engmaschige Kontrollen in der Arztpraxis.“
Dr. med. Mathias Luderer (DG-Sucht)
- In einer DocCheck Umfrage im Herbst 2025 unter 500 Hausärzten zeigte sich: Von den Patient:innen, die von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin ein Rezept für medizinisches Cannabis erhalten haben, sehen 30 Prozent diesen seltener als einmal im Quartal. Die Annahme des Gesetzgebers, dass ein Zurückdrängen der Patient:innen in die ohnehin überfüllten Praxen der niedergelassenen Ärzt:innen die medizinische Begleitung verbessert, dürfte daher ein fataler Trugschluss sein.Die App-basierte Begleitung der Behandlung erleichtert den schnellen Kontakt zu behandelnden Ärzt:innen und schafft zudem zahlreiche Datenpunkte für wissenschaftliche Auswertungen. Dies wird auch während der Sitzung von Antonia Menzel (Bundesverbands pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen) bestätigt.
9. „Der Arzt muss dokumentieren, warum evidenzbasierte Standardtherapien versagt haben.“
Dr. med. Mathias Luderer (DG-Sucht)
- Dies trifft nicht für die ärztliche Behandlung mit Medizinalcannabis zu. Es liegt im Ermessen von behandelnden Ärztinnen und Ärzten, ein für Patient:innen geeignetes Präparat zu wählen, insbesondere bei einem Therapieversuch. Dies ist abzugrenzen von der genehmigungspflichtigen Erstattung über die gesetzlichen Krankenkassen, was jedoch nicht das Thema dieser Experten-Anhörung war.
- Laut Betäubungsmittelgesetz (BtMG) dürfen Ärzt:innen ein Betäubungsmittel sogar erst verschreiben, wenn ihre Anwendung begründet ist. Im BtMG heißt es weiterhin: „Die Anwendung ist insbesondere dann nicht begründet, wenn der beabsichtigte Zweck auf andere Weise erreicht werden kann.“ Da medizinisches Cannabis angesichts der vergleichsweise geringen Nebenwirkungen seit erstem April 2024 nicht mehr als Betäubungsmittel verordnet wird, müssten es Haus- und Fachärzt:innen in vielen Fällen daher vor der Verordnung als Alternative zu einem BtM zumindest in Betracht ziehen. Dies wird auch während der Sitzung von Georg Wurth (Deutscher Hanfverband) erwähnt: Ärzte in Deutschland würden trotz höherer Nebenwirkungen eher ein Opioid verschreiben. Er bezeichnet den Zugang zu Medizinalcannabis über niedergelassene Ärzte als „Nadelöhr“.
- Nur rund ein Fünftel der niedergelassenen Ärzt:innen kann sich in einer DocCheck-Umfrage unter 500 Hausärzten vorstellen, im Fall eines chronisch erkrankten Schmerzpatienten die Therapie mit medizinischem Cannabis zu beginnen, ohne vorher andere Medikamente wie Tilidin oder Fentanyl ausprobiert zu haben.
10. „Wir haben für Cannabis so gut wie keine Evidenz." & „Wir haben keine besonders gute Evidenzlage.“
Dr. med. Mathias Luderer (DG-Sucht), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
- Wie von Prof. Müller-Vahl während der Sitzung bestätigt, sollte die Evidenz für Medizinalcannabis ausgebaut werden. Sie bestätigt jedoch die anerkannte Anwendung in der Schmerztherapie, was alleine mehr als zwölf Millionen Patient:innen in Deutschland betreffen würde. Sowohl Prof. Müller-Vahl als auch Fr. Hösgen (KBV) wiesen jedoch darauf hin, dass aufgrund der Quantität an verschiedenen Cannabis-Präparaten sowohl die gezielte Forschung zu einer einzelnen Blüte als auch die Zulassung für eine spezielle Indikation im Falle medizinischer Cannabisblüten deutlich erschwert seien. Daher ist der Fokus auf die bestehenden Erfahrungsberichte von Patient:innen zu legen, die auch für zahlreiche andere Erkrankungen vorliegen.
- Darüber hinaus ist die Evidenzlage primär ein Thema für die Pflicht zur Kostenübernahme durch Krankenkassen, wie es die KBV bestätigte. Dies hat mit der ärztlichen Freiheit zur Verschreibung, auch über Telemedizin-Plattformen, für die geplante Gesetzesänderung keine Relevanz.







