Cannabis und Fahrtüchtigkeit

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12 Mar 2025

Cannabis und Fahrtüchtigkeit

Mit der steigenden Zahl an Patient:innen, die medizinisches Cannabis nutzen, rückt auch die Frage der Fahrtüchtigkeit stärker in den Fokus. Gesetzliche Neuerungen schaffen zwar mehr Klarheit, erfordern aber zugleich ein hohes Maß an Verantwortung und Wissen über die geltenden Regelungen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Seit August 2024 gilt ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum für medizinische Cannabis-Patient:innen

  • Verkehrskontrollen erfordern Ruhe, Kenntnis der eigenen Rechte und idealerweise ärztliche Nachweise

  • Auch bei medizinischer Einnahme gilt: Bei Fahruntüchtigkeit darf kein Fahrzeug geführt werden

Medizinisches Cannabis und Fahrtüchtigkeit – die gesetzlichen Eckdaten

Mit der zunehmenden Akzeptanz und Verschreibung von medizinischem Cannabis stellt sich für viele Patienten eine entscheidende Frage: Wie wirkt sich die Einnahme von Cannabis auf die Fahrtüchtigkeit aus, und worauf ist im Straßenverkehr zu achten? Für Cannabis-Patienten ist es essenziell zu wissen, wie sie sich im Straßenverkehr zu verhalten haben und welche rechtlichen Vorgaben gelten. 

Dieser Beitrag liefert umfassende Informationen zu den Herausforderungen, die Patienten bei Verkehrskontrollen erwarten können, sowie zu den gesetzlichen Regelungen für medizinischen Cannabiskonsum im Straßenverkehr.

Verhalten bei einer Verkehrskontrolle: Wichtige Hinweise für Cannabis-Patienten

Die Teilnahme am Straßenverkehr als Cannabis-Patient kann bei Verkehrskontrollen zu Unsicherheiten führen. Einige allgemeine Hinweise helfen jedoch, die eigenen Rechte zu kennen:

Anlasslose Kontrollen

Nach § 36 Abs. 5 StVO dürfen Polizeibeamte anlasslose Kontrollen durchführen. Cannabis-Patienten sollten idealerweise ärztliche Unterlagen oder Rezepte bereithalten, um Missverständnisse zu vermeiden.

Verweigerung von Tests

Tests wie Atemalkohol- oder Speicheltests sind freiwillig. Eine Blutentnahme ist nur bei konkretem Anfangsverdacht zulässig und bedarf in der Regel einer richterlichen Anordnung.

Durchsuchung und Beschlagnahme

Bei Verdacht auf Straftaten sind Durchsuchungen möglich. Patient:innen sollten auf eine schriftliche Bescheinigung über die Maßnahme bestehen.

Wichtiger Hinweis: Ein ruhiges und kooperatives Verhalten hilft, unnötige rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Gesetzliche Regelungen für medizinisches Cannabis im Straßenverkehr

Seit August 2024 gelten im Straßenverkehrsgesetz klare Vorgaben:

  • THC-Grenzwert (§ 24a StVG): Ein Wert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum ist zulässig, sofern das Cannabis ärztlich verordnet und bestimmungsgemäß eingenommen wird.
  • Fahranfänger (§ 24c StVG): Für Personen unter 21 Jahren oder in der Probezeit gilt grundsätzlich eine Null-Toleranz-Grenze.

Ausnahme: Diese Regel gilt nicht, wenn Cannabis ärztlich verschrieben und korrekt eingenommen wird.

Die Bedeutung der Dokumentation

Patient:innen sollten stets ein Rezept oder eine ärztliche Bescheinigung mitführen. Da Nachweisfragen im Alltag nicht immer eindeutig sind, kann eine gute Dokumentation die eigene Position bei Kontrollen erheblich stärken.

Strafrechtliche Risiken trotz medizinischer Einnahme

Bei Fahruntüchtigkeit oder Gefährdung des Straßenverkehrs (§§ 316, 315c StGB) macht das Gesetz keinen Unterschied zwischen medizinischem und freizeitlichem Konsum.

Ausfallerscheinungen oder unsicheres Fahrverhalten können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – unabhängig von der Indikation.

Praktische Tipps für Cannabis-Patienten

  • Ärztliche Nachweise mitführen
  • Medikamente exakt nach Verordnung einnehmen
  • Kontrollen ruhig und sachlich begegnen

Fazit: Sicher und informiert unterwegs

Die Teilnahme am Straßenverkehr als medizinischer Cannabis-Patient erfordert Verantwortungsbewusstsein, Wissen und Sorgfalt. Die neuen Regelungen schaffen mehr Rechtssicherheit, ersetzen jedoch nicht die Pflicht zur Selbstprüfung der eigenen Fahrtüchtigkeit. Wer informiert handelt, ärztliche Vorgaben einhält und seine Rechte kennt, kann Cannabis sicher und gesetzeskonform im Alltag nutzen.

 

Wichtiger Hinweis: Dieser Blogbeitrag stellt keine rechtliche Beratung dar, sondern dient ausschließlich Informationszwecken. Da sich gesetzliche Regelungen und rechtliche Interpretationen stetig ändern können, empfehlen wir, sich bei konkreten Fragen oder Unsicherheiten an einen Rechtsanwalt oder eine andere qualifizierte Fachperson zu wenden.

Autor

Christian Paffhausen

Head of Marketing

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