Reklassifizierung von Cannabis: Ab April ist Cannabis keine Betäubungsmittel mehr!

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30 Apr 2024

Reklassifizierung von Cannabis: Ab April ist Cannabis keine Betäubungsmittel mehr!

Am 23. Februar 2024 hat der Bundestag eine weitreichende Reform der deutschen Cannabis-Politik beschlossen. Das neue Cannabisgesetz (CanG) bringt grundlegende Änderungen für Konsum, Anbau und die medizinische Nutzung von Cannabis mit sich und markiert einen Wendepunkt in der bisherigen Gesetzgebung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Neues Cannabisgesetz: Konsum- und Anbauregelungen werden neu strukturiert.
  • Reklassifizierung: Medizinisches Cannabis fällt künftig nicht mehr unter das BtMG.
  • Offene Fragen: Regelungen zu Arbeitsschutz und Straßenverkehr sind noch in Klärung.

Was wurde beschlossen?

Das neue Gesetz unterscheidet klar zwischen Konsumregelungen (KCanG) und dem bestehenden Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG).

Mit der Legalisierung eröffnen sich für Privatpersonen und Social Clubs offizielle Möglichkeiten zum Anbau von Cannabis.

Der Entwurf des CanG umfasst unter anderem folgende Punkte:

  • Entkriminalisierung: Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für Personen ab 18 Jahren straffrei
  • Homegrow: Privater Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen erlaubt
  • Social Clubs: Nicht-kommerzieller gemeinschaftlicher Anbau voraussichtlich ab Juli 2024
  • Reklassifizierung: Streichung aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und vereinfachte ärztliche Verschreibung

Die Hürde für Patient:innen sinkt: Reklassifizierung von Cannabis

Ein zentrales Element des neuen Cannabisgesetzes ist die Neueinstufung von medizinischem Cannabis. Es gilt künftig nicht mehr als Betäubungsmittel, sondern als verschreibungspflichtiges Arzneimittel.

Dies vereinfacht die Verschreibung und den Zugang erheblich und stellt einen wichtigen Fortschritt für Patient:innen dar.

Dr. med. Julian Wichmann, Gründer von Bloomwell, weist darauf hin, dass Cannabis bei 


Die Reklassifizierung ermöglicht eine flächendeckendere ärztliche Versorgung.

Medizinisches Cannabis am Arbeitsplatz

Rechtlich bleibt medizinisches Cannabis ein ärztlich verordnetes Medikament. Sofern keine sicherheitsrelevanten Tätigkeiten betroffen sind (z. B. Maschinenbedienung), muss der Umgang damit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geklärt werden. Mit steigenden Patientenzahlen wird eine zunehmende Akzeptanz erwartet.

Ungeklärte Punkte: Straßenverkehr

Bislang wurden keine neuen THC-Grenzwerte für den Straßenverkehr beschlossen. Eine Expertenkommission soll hierzu bis 31.03.2024 Vorschläge vorlegen. Der aktuelle Grenzwert von 1 ng THC/ml Blutserum wird vielfach als zu niedrig kritisiert, da THC noch lange nach Abklingen der Wirkung nachweisbar bleibt.

Autor

Christian Paffhausen

Head of Marketing

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